Herstellergarantie
Alle von uns vertriebenen deutschen Markenhersteller bieten deutschlandweit Garantieleistungen für ihre Heizungen, Solaranlagen, Speicher- und Lüftungstechnik sowie Ersatzteile an.
Viessmann
- 5 Jahre
- für Wärmeerzeuger, Speicher-Wassererwärmer, thermische Sonnenkollektoren, Photovoltaikmodule der Marke Viessmann, Wärmetauscher und Heizkörper mit Ausnahme der elektrischen und maschinellen Komponenten (Armaturen, Brenner, Regelungen)
- 2 Jahre
- für alle übrigen Produkte, Leistungen, elektrische und maschinelle Komponenten
- Ausschlüsse
- Keine Garantie wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, insbesondere falscher Brennerwahl oder Brennereinstellung, Verwendung nicht geeigneter Brennstoffe, chemischen oder elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht auf Verschulden von Viessmann zurückzuführen sind, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Serviceanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte und aus Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft (z. B. fremde Kesselkreisregelungen). Die Garantie für Speicher-Wassererwärmer setzt voraus, dass das aufzuheizende Wasser Trinkwasserqualität hat und vorhandene Wasseraufbereitungsanlagen mängelfrei arbeiten. Viessmann weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Garantiepflicht vorliegt, wenn sich Verschleißteile, wie z. B. Brennerdüsen, Brennereinsätze für niedrigere Emission, Sicherungen, Dichtungen, Brennraumauskleidungen oder feuerberührte Teile der Zünd- und Überwachungseinrichtungen durch natürlichen Verschleiß abnutzen. Die Garantiepflicht umfasst ferner nicht Schäden, die durch Luftverunreinigungen durch starken Staubanfall, Salznebel, Ammoniak, durch aggressive Dämpfe, durch Sauerstoffkorrosion- insbesondere bei Verwendung nichtdiffusionsdichter Kunststoffrohre in Fußbodenheizungen -, durch Aufstellung in ungeeigneten Räumen (z. B. Waschküchen oder Hobbyräumen) oder durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels, entstanden sind.
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an:
Haustechnik Handrich GmbH
Hauptstr. 13
06868 Coswig
Support-Hotline: 034907 / 308200
www.haustechnik-handrich.de
Weishaupt
- 5 Jahre
- Die Sachmängelansprüche für die Weishaupt Produkte Heiz- und Solarsysteme, Wärmepumpen, Trinkwassererwärmer, Energiespeicher und deren Zubehör verjähren in 5 Jahren ab Lieferung.
- 2 Jahre
- Die Sachmängelansprüche für die Weishaupt Produkte Brenner, Schaltanlagen und deren Zubehör, Anlagen mit Gebäudeleittechnik von Weishaupt, Erdsonden und Brunnenanlagen sowie für alle übrigen Produkte verjähren in 2 Jahren ab Lieferung bzw. Abnahme.
- 24 Monate
- Sachmängelansprüche für sonstige Lieferungen und Leistungen, so auch Ersatzteillieferungen, verjähren in 24 Monaten nach Gefahrübergang. Sachmängelansprüche für Montage-, Kundendienst- und Reparaturarbeiten verjähren in 24 Monaten nach Durchführung der Leistung.
- Ausschlüsse
- Kein Mangel liegt vor bei normaler Abnutzung von Verschleißteilen, wie z. B. Düsen, Filter, Dichtungen, Sicherungen, Zünd- und Fühlerelektroden, Lampen, Schalter, Relais, Fühler oder Thermostate, die durch natürlichen Verschleiß abnutzen.
Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, wird keine Haftung übernommen:
– Nichtbeachtung der Montage- und Betriebsanleitung, fehlerhafte Bedienung der Anlage, Nichteinhaltung der empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
– Verwendung von Kesselwasser, welches keine einwandfreie Beschaffenheit aufweist, insbesondere wenn es die Anforderungen an das Kessel- bzw. Speisewasser und des Füllwassers von Heizungsanlagen, die sich aus den VDI-Richtlinien Nr. 2035 und den Vorschriften des VdTÜV in den jeweils neuesten Fassungen bzw. aus den Bedienungsvorschriften des Auftragnehmers ergeben, nicht erfüllt.
– Nichtbeachtung besonderer regionaler Anforderungen an den Betrieb des Liefergegenstands.
– Betrieb von Anlagen im Freien, wenn nicht ausdrücklich hierfür vorgesehen oder unter unzulässigen Einsatz- und Umgebungsbedingungen. Unter Umständen sind dazu besondere Maßnahmen erforderlich, die auftragsbezogen mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden müssen.
– Fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, nicht geeignete bzw. vom Lieferanten nicht genehmigte Brennstoffe, unzweckmäßige Ausmauerungen, Mängel in den Versorgungsleitungen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer installiert wurden.
– Verwendung von vom Auftragnehmer nicht genehmigten Bio- und Sonderbrennstoffen. – Einwirkung von Teilen fremder Herkunft, die nicht vom Auftragnehmer bezogen wurden.
– Schäden, die durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels entstanden sind.
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an:
Haustechnik Handrich GmbH
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06868 Coswig
Support-Hotline: 034907 / 308200
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Windhager
Auf Ersatzteile und Zubehör (in Verbindung mit Fremdgeräten):
- 6 Monate
- Vollgarantie
- + 6 Monate
- anschließend Materialgarantie.
- Ausschlüsse
- Schäden, die durch Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder eines unbefugten Dritten entstehen, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen.
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an:
Haustechnik Handrich GmbH
Hauptstr. 13
06868 Coswig
Support-Hotline: 034907 / 308200
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Fröling
Die Garantiedauer (beginnend mit Lieferung) beträgt für
- max. 2 Jahre
- bewegliche Güter oder Teile bzw. 5000 (fünftausend) Betriebsstunden.
- max. 3 Jahre
- nicht bewegliche Güter oder Teile bzw. 7500 (siebentausendfünfhundert) Betriebsstunden.
- Ausschlüsse
- Die Garantiepflicht gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf: schlechter Aufstellung durch den Käufer oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, normaler Abnützung (auch ein normaler, natürlicher Verschleiß von feuerfesten Auskleidungen, wie etwa geringer Oberflächenabtrag, Kantenabtrag, Rissbildung, etc. die zu keiner Funktionsstörung führen), schlechten ausgeführten Reparaturen und auf Verschleißteilen und Betriebsstoffen (Schamotte, Dichtungen, Roste, Einhängebleche, Schutzanoden, Filter, Öle u.ä.). Die Garantiepflicht umfasst ferner keine Schäden, die durch Luftverunreinigungen infolge starken Staubanfalls, durch aggressive Dämpfe, Ungeziefer- oder Nagerbefall, durch Aufstellung in ungeeigneten Räumen (z.B. Waschküchen oder Hobbyräume) oder durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels entstanden sind.
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an:
Haustechnik Handrich GmbH
Hauptstr. 13
06868 Coswig
Support-Hotline: 034907 / 308200
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